Inscribe ist datenschutzkonform
Inscribe ist datenschutzkonform

Datenschutzkonform in 2020? Ist unsere digi­tale Gäste­liste Inscribe eigen­tlich datenschutzkonform? Ja, ist sie!

Was heißt daten­schutz­konform im Zusammen­hang mit der digi­talen Gäste­liste?
Die DSGVO (Daten­Schutz­Grund­Verordnung) der Bundes­regierung regelt den Umgang und die Ver­arbeitung von personen­bezogenen Daten. Gerade in Zeiten von Corona, in denen viele Betriebe, Unter­nehmen und Lokale nun die Kontakt­daten von anwesenden Personen auf­nehmen müssen, um eventuelle Infektions­ketten nachvoll­ziehen zu können, darf der Daten­schutz nicht vergessen werden. Damit diese geführten Gäste­listen die Vor­gaben der Daten­schutz­ver­ordnung erfüllen und datenschutzkonform sind, muss garantiert werden können, dass die personen­bezogenen Daten der An­wesenden:
  • – vor neu­gierigen Augen Dritter geschützt sind
  • – nach der vor­ge­schriebenen Auf­bewahrungs­frist je nach Länder­ver­ordnung gelöscht werden
  • – im Bedarfs­fall über einen sicheren Weg an die zuständige Behörde über­mittelt werden
  • – nicht ohne Einwilligung für weitere Zwecke (z.B. Werbemaßnahmen) genutzt werden
Viele Betriebe stehen vor der Heraus­forderung, die Gäste­listen manuell so zu führen, dass diese Richt­linien einge­halten werden. Mit Hilfe von Inscribe können diese Heraus­forderungen aber ganz einfach um­gangen werden.
Was passiert mit den Daten der Gäste?

Wenn ein Gast über den QR-Code bei Inscribe eincheckt und seine Daten eingibt, werden die personen­bezogenen Informationen mit einem privaten Zugangs­schlüssel verschlüsselt und sicher abgelegt.

Nur Inhaber dieses privaten Zugangs­schlüssel können die Daten datenschutzkonform einsehen. Dieser Schlüssel wird einmalig bei der Registrierung vergeben. Niemand sonst, auch nicht die COCUS AG als Betreiber von Inscribe,  hat Zugang auf die persön­lichen Daten von Gästen, Besuchern, Teil­nehmern oder Mit­arbeitern. Die gesammelten Daten der Gäste werden für den vorge­gebenen Zeitraum gespeichert und nach Ablauf dieser Frist auto­matisch gelöscht.

Im Falle einer Infektion eines Gastes, wird das Gesund­heits­amt die betroffenen Betriebe kontaktieren. Mit Inscribe kann ganz einfach der in Frage kommende Zeit­raum ausge­wählt werden und eine Liste mit poten­tiell betroffenen Personen erstellt und dem Gesund­heits­amt über­mittelt werden, um so bei der Auf­klärung von Infektions­ketten zu unter­stützen.

Die Daten der Gäste sind über Inscribe vor dem Zugriff von außen geschützt und werden nur zweckgebunden erhoben und automatisch gelöscht. Dadurch hält Inscribe die DSGVO Vorgaben ein und ist eindeutig datenschutzkonform. ­­

Daten­schutz­konforme Kontakt­nach­ver­folgung auch im Bereich der Freizeit­aktivit­äten sinnvoll
Inscribe ist eine datenschutzkonforme Alter­native zu Stift & Papier bei der Daten­erfassung von Gästen und Besuchern und kann als digitale Gäste­liste in allen Branchen eingesetzt werden.

Gäste von Restaurants, Besucher in Büro­gebäuden oder Teil­nehmer von Ver­anstaltung können sich durch das Scannen eines eigens für den Stand­ort generierten QR-Codes einfach, schnell und datenschutzkonform auf die digitale Liste eintragen.

Doch nicht nur die Dienst­leistungs­branche kann vom Einsatz der digitalen Personen­liste profi­tieren. Die Nutzung des einfachen Anmeldungs­verfahren ist auch für Sport­vereine und andere Freizeit­einrichtungen sowie Veran­staltungen und Events interessant. Auch die Teilnahme an Freizeit­aktivitäten kann so sicher gestaltet werden, wie zum Beispiel bei dem Handball­verein Hildener AT, der Inscribe für die Zuschauer­registrierung nutzt.

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