Inscribe und die Corona-Warn-App
Inscribe und die Corona-Warn-App

Corona-Warn-App vs Inscribe – was ist der Unterschied?

Diese Woche war es soweit, die Corona-Warn-App der Bundes­regierung ging an den Start. Sie soll dabei helfen, Infektions­ketten nach­zuvoll­ziehen und Personen früh­zeitig zu warnen, wenn sie Kontakt mit nach­weislich Infizierten hatten. Sie ist ein frei­williges Mittel der Bundes­regierung für Privat­personen. Inscribe hingegen unter­stützt Betriebe und Unternehmen bei der Umsetzung von Landes­verordnungen und ermöglicht einen einfachen, sicheren und daten­schutz­konformen Weg, um personen­bezogene Daten für die Kontakt­verfolgung aufzu­bewahren.
Nachvollziehbarkeit von Infektions­ketten und Ein­dämmung der Aus­breitung aktuell besonders wichtig

Viele Menschen infizieren sich mit COVID-19, ohne es überhaupt zu merken. Selbst wenn noch keine Symptome erkennt­lich sind, sind die Infizierten potenziell ansteckend für ihr Umfeld. Bei manchen Menschen verläuft sogar der gesamte Krank­heits­verlauf ohne ersichtliche Symptome ab.
Um die Lockerungen rund um die COVID-19 Maßnahmen sicher zu gestalten und Infektions­ketten möglichst lücken­los nach­weisen zu können, sind viele Branchen seit dem 11. Mai 2020 dazu verpflichtet, personen­bezogene Daten ihrer Kunden auf­zu­nehmen und diese für vier Wochen aufzu­bewahren.

So kann dann ein händisches Contact-Tracing erfolgen: dies bedeutet, dass das Gesund­heits­amt Infizierte nach ihren Kontakt­personen und Aufenthalts­orten der letzten Wochen fragt. Die direkten Kontakt­personen und Örtlich­keiten, mit denen die nachweis­lich Infizierten in Kontakt standen, werden über die Möglich­keit einer Ansteckungs­gefahr informiert.

Die Betriebe, Lokale, Unternehmen und Organisationen sind dann verpflichtet, dem Gesundheits­amt die zuvor erhobenen Personen­daten von dem Tag, an dem der Kontakt bestand, zur Verfügung zu stellen, damit Infektions­ketten unter­brochen und eine Ausbreitung eingedämmt werden können. Inscribe digitalisiert diesen gesamten Prozess – aber dazu später mehr.

Offizielle Corona-Warn-App der Bundesregierung als Frühwarnsystem

Die Corona-Warn-App der Bundes­regierung ist eine App, die auf die Bluetooth Technologie setzt und freiwillig auf dem eigenen Smartphone installiert werden kann. Sie soll Personen früh­zeitig warnen, falls diese mit nach­weislich Infizierten in Kontakt standen.

Die Smart­phones tauschen mit Hilfe der App temporäre Identi­fikations­schlüssel über Bluetooth aus, ohne direkte Rück­schlüsse auf den Besitzer des Smart­phones zu ermöglichen. Sollte ein Verwender der App positiv auf das Virus getestet werden, hinterlegt er diese Information in seinem Profil.

So können alle Personen im unmittel­baren Umkreis gewarnt werden, sollten sie einem Ansteckungs­risiko ausgesetzt worden sein. Das heißt, dass die Verwender der App darüber informiert werden, sobald sie sich längere Zeit in der unmittel­baren Umgebung mit einer nachweis­lich infizierten Person befanden. Doch was ist nun der Unterschied zwischen der Corona-Warn-App und der digitalen Gästeliste Inscribe?

Inscribe unter­stützt hingegen Betriebe und Unter­nehmen bei der geforderten daten­schutz­kon­formen Führung von Gäste- und Besucher­listen

Mit Inscribe haben Unternehmen aus allen Branchen die Möglichkeit, die Datenerfassung für das Gesundheitsamt zu digitalisieren. Besucher, Gäste und Teilnehmer scannen den individuell für die Örtlichkeit generierten QR-Code mit ihrem Smartphone und können so kontaktlos ihre personenbezogenen Daten hinterlassen.

Die Daten der anwesenden Personen werden datenschutzkonform und geschützt vor neugierigen Augen Dritter verschlüsselt abgelegt. Sobald die Person die Örtlichkeit verlässt kann sie sich über ihr Smartphone wieder auschecken. Sollte das einmal vergessen werden, können individuelle Zeiten festgelegt werden, nach denen die Personen als automatisch ausgecheckt gelten. So ergeben sich genaue Zeitfenster, ob sich die Personen in einer Ansteckungsgefahr befunden haben.

Die Daten werden verschlüsselt aufbewahrt, und sind nur mit einem privaten Zugangsschlüssel wieder abrufbar. Nach der vorgeschriebenen Aufbewahrungspflicht von 30 Tagen werden alle Daten automatisiert gelöscht. Zudem kann im Falle der Kontaktnachverfolgung, mit nur einem Klick und sicherer Verifizierung des Dienstleisters, dem Gesundheitsamt DSGVO-konform eine vollständige Liste der potenziellen Kontaktpersonen zur Verfügung gestellt werden. Mit Inscribe können Mehraufwände und Kosten seitens der Betriebe minimal gehalten werden.

„Öffentlich ausliegende Listen, Desinfektion von Stiften, händische Sortierung nach Datum und Uhrzeit sowie Aufbewahrung der Dokumente fallen weg.“

– Oliver Hüttig, CEO COCUS AG

„Öffentlich ausliegende Listen, Desinfektion von Stiften, händische Sortierung nach Datum und Uhrzeit sowie Aufbewahrung der Dokumente fallen weg.“​

– OLIVER HÜTTIG, CEO COCUS AG

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