Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten und Eindämmung der Ausbreitung aktuell besonders wichtig
Viele Menschen infizieren sich mit COVID-19, ohne es überhaupt zu merken. Selbst wenn noch keine Symptome erkenntlich sind, sind die Infizierten potenziell ansteckend für ihr Umfeld. Bei manchen Menschen verläuft sogar der gesamte Krankheitsverlauf ohne ersichtliche Symptome ab.
Um die Lockerungen rund um die COVID-19 Maßnahmen sicher zu gestalten und Infektionsketten möglichst lückenlos nachweisen zu können, sind viele Branchen seit dem 11. Mai 2020 dazu verpflichtet, personenbezogene Daten ihrer Kunden aufzunehmen und diese für vier Wochen aufzubewahren.
So kann dann ein händisches Contact-Tracing erfolgen: dies bedeutet, dass das Gesundheitsamt Infizierte nach ihren Kontaktpersonen und Aufenthaltsorten der letzten Wochen fragt. Die direkten Kontaktpersonen und Örtlichkeiten, mit denen die nachweislich Infizierten in Kontakt standen, werden über die Möglichkeit einer Ansteckungsgefahr informiert.
Die Betriebe, Lokale, Unternehmen und Organisationen sind dann verpflichtet, dem Gesundheitsamt die zuvor erhobenen Personendaten von dem Tag, an dem der Kontakt bestand, zur Verfügung zu stellen, damit Infektionsketten unterbrochen und eine Ausbreitung eingedämmt werden können. Inscribe digitalisiert diesen gesamten Prozess – aber dazu später mehr.
Offizielle Corona-Warn-App der Bundesregierung als Frühwarnsystem
Die Corona-Warn-App der Bundesregierung ist eine App, die auf die Bluetooth Technologie setzt und freiwillig auf dem eigenen Smartphone installiert werden kann. Sie soll Personen frühzeitig warnen, falls diese mit nachweislich Infizierten in Kontakt standen.
Die Smartphones tauschen mit Hilfe der App temporäre Identifikationsschlüssel über Bluetooth aus, ohne direkte Rückschlüsse auf den Besitzer des Smartphones zu ermöglichen. Sollte ein Verwender der App positiv auf das Virus getestet werden, hinterlegt er diese Information in seinem Profil.
So können alle Personen im unmittelbaren Umkreis gewarnt werden, sollten sie einem Ansteckungsrisiko ausgesetzt worden sein. Das heißt, dass die Verwender der App darüber informiert werden, sobald sie sich längere Zeit in der unmittelbaren Umgebung mit einer nachweislich infizierten Person befanden. Doch was ist nun der Unterschied zwischen der Corona-Warn-App und der digitalen Gästeliste Inscribe?
Inscribe unterstützt hingegen Betriebe und Unternehmen bei der geforderten datenschutzkonformen Führung von Gäste- und Besucherlisten
Mit Inscribe haben Unternehmen aus allen Branchen die Möglichkeit, die Datenerfassung für das Gesundheitsamt zu digitalisieren. Besucher, Gäste und Teilnehmer scannen den individuell für die Örtlichkeit generierten QR-Code mit ihrem Smartphone und können so kontaktlos ihre personenbezogenen Daten hinterlassen.
Die Daten der anwesenden Personen werden datenschutzkonform und geschützt vor neugierigen Augen Dritter verschlüsselt abgelegt. Sobald die Person die Örtlichkeit verlässt kann sie sich über ihr Smartphone wieder auschecken. Sollte das einmal vergessen werden, können individuelle Zeiten festgelegt werden, nach denen die Personen als automatisch ausgecheckt gelten. So ergeben sich genaue Zeitfenster, ob sich die Personen in einer Ansteckungsgefahr befunden haben.
Die Daten werden verschlüsselt aufbewahrt, und sind nur mit einem privaten Zugangsschlüssel wieder abrufbar. Nach der vorgeschriebenen Aufbewahrungspflicht von 30 Tagen werden alle Daten automatisiert gelöscht. Zudem kann im Falle der Kontaktnachverfolgung, mit nur einem Klick und sicherer Verifizierung des Dienstleisters, dem Gesundheitsamt DSGVO-konform eine vollständige Liste der potenziellen Kontaktpersonen zur Verfügung gestellt werden. Mit Inscribe können Mehraufwände und Kosten seitens der Betriebe minimal gehalten werden.
„Öffentlich ausliegende Listen, Desinfektion von Stiften, händische Sortierung nach Datum und Uhrzeit sowie Aufbewahrung der Dokumente fallen weg.“
– Oliver Hüttig, CEO COCUS AG
„Öffentlich ausliegende Listen, Desinfektion von Stiften, händische Sortierung nach Datum und Uhrzeit sowie Aufbewahrung der Dokumente fallen weg.“
– OLIVER HÜTTIG, CEO COCUS AG