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5G Lizenz: Der Schlüssel zur voll­ständigen und sicheren Abdeckung von Unternehmens­netzen

Wer braucht schon eine 5G Lizenz?!
In vielen Branchen ist es mittlerweile üblich, geschlossene Netze auf dem Betriebs- oder Fabrik­gelände zu betreiben. Oftmals handelt es sich dabei um Industrie- oder Office-WLANs. Wer jedoch mit der Zeit gehen will und vernetzte Maschinen und Anwendungen betreibt, wird nicht lange mit den Kapazitäten von normalen WLAN-Netzen auskommen. Für die Zukunft und die Umsetzung von Industrie 4.0 Anwendungen bedarf es leistungs­starker und stabiler Lösungen, die nahtlos funken und hohe Sicherheits­standards aufweisen. Hier bietet sich eine 5G Infra­struktur bestens an.

Voraussetzung einer eigen­ständigen 5G Infra­strukturen ist eine 5G Lizenz. Diese werden von der BNetzA verteilt und ermöglichen den Betrieb von privaten Netzen für Firmen­kunden mit lokaler Beschränkung. Der Frequenz­bereich, der dabei angezapft wird, liegt zwischen 3,7 – 3,8 GHz und jeder Frequenz­inhaber erhält seinen eigenen Bereich, ohne Störungen durch andere Nutzer. So können ausgemessene Flächen oder Gebäude definiert werden, die durch die 5G Infrastruktur voll ausgeleuchtet werden sollen. Mit der richtigen Funknetz­planung und der passenden Hardware erreicht das Netz so den letzten Winkel!

Seit Beginn der Verteilung der 5G Frequenzen wurden laut BNetzA insgesamt 249 Anträge auf Zuteilung von Frequenzen für lokale 5G-Netze gestellt und 243 Zuteilungen von Frequenzen für lokale 5G-Netze durch die Bundes­netz­agentur erteilt. (Übersicht der Zuteilungs­inhaber für Frequenz­zuteilungen)
Welche Rahmen­bedingungen gelten bei der Beauftragung einer 5G Lizenz?

Wir bei COCUS haben bereits 2019 unseren Antrag für eine eigene 5G Lizenz gestellt, um Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Wünsche im Bereich 5G und Konnektivität zu verwirklichen und infrastrukturelle Heraus­forderungen zu lösen.

In unserem eigenen 5G Lab und auf Basis unserer 5G Lösung und dem eigens dafür entwickelten COCUS 5G Packet Core simulieren wir verschiedene Anwendungs­fälle unserer Kunden, um für sie die ideale Lösung zu testen und umzusetzen.

5G Lizenzen können von jedem Unternehmen beantragt werden, welche die von der BNetzA vorgegebenen Rahmen­bedingungen erfüllen. Wir wissen, dass diese Antrags­stellung und die ganzen Formalitäten und Funknetz­planungen ganz schön chaotisch sein können, daher unterstützen wir unsere Kunden auch gerne bei allen Fragen rund um 5G.

Die 5G Lizenz wird von der Bundes­netz­agentur (BNetzA) ausgestellt und muss innerhalb von zwölf Monaten in Verwendung treten, andernfalls fällt die Lizenz zurück an die BNetzA.

COCUS_5G_Communication_Blog_Beitrag_1210 5G Lizenz Nutzung

Je nach Fläche und Anforderungen des auszuleuchtenden Gebietes muss eine Lizenz­gebühr für das lokale Breitband an die Bundes­netz­agentur entrichtet werden. Diese errechnet sich aus der Bandbreite in MHz, der Laufzeit sowie der Fläche.


Um deinen spezifischen Band­breiten­bedarf festzustellen, analysiert und empfiehlt COCUS dir anhand der geplanten Verwendungs­zwecke eine geeignete System­auslegung. Setze dich mit uns in Verbindung, um mehr zu erfahren und mit unserer Unter­stützung dein 5G Campus-Netz umzusetzen!

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